Wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum 01.08.2006 endlich in Kraft treten?

Es geht um das Antidiskriminierungsgesetz (so hieß es vorher) – zur Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen, im arbeits- aber auch zivilrechtlichen Bereichen, aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.


Die Historie, diese Gesetzes ist lang, viel zu lang
Die Richtlinie der europäischen Union, die es umzusetzen gilt, stammt bereits aus dem Jahr 2000. Der erste Gesetzentwurf stammt von 2004. Seit dem diskutiert und streitet sich die Politik. Der europäische Gerichtshof hat am 23.02.2006 die Bundesrepublik bereits abgemahnt, da sie bislang ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Mit grossem Befremden ist festzustellen, dass Deutschland wieder einmal extrem weit „hinterher hinkt“.

Und nun spricht sich auch noch der Bundespräsident dagegen aus
Bei einer Veranstaltung in Stuttgart urteilte Köhler am Mittwochabend, das Antidiskriminierungsgesetz komme zum falschen Zeitpunkt. „Jetzt kann sich die Republik nicht erlauben, neue bürokratische Hemmnisse aufzubauen“, erklärte Köhler. siehe Artikel

Zu Recht ist die Empörung, gegen diese Äußerung groß. Ich finde, wer ein Antidiskriminierungsgesetz ein „bürokratisches Hemmnis“ sieht, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte sich vielleicht besser auf Wanderschaft begeben.

Ein ganz guten Überblick zu den Gesetzentwürfen, Inhalten und der Historie kann man sich hier verschaffen.
Aktuelle Informationen zu den Grabenkämpfen gibt es hier – Arbeitsrechtblog

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