Gleiche Grundrechte auch für Lesben, Schwule und Transgender

Jeder kann sich auch persönlich an der Aktion Grundgesetz beteiligen - viele Prominente und Organisationen machen's vor.

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz: "Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität'. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

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